Landgericht Hamburg (Strafjustizgebäude)

Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 3
(Strafjustizgebäude)
20355 Hamburg

Telefonzentrale: 040 – 42828 0
Internetseite: http://justiz.hamburg.de/landgericht-hamburg/

Zuständigkeit: Landgericht Hamburg

Am Landgericht Hamburg (LG Hamburg) sind das Schwurgericht sowie mehrere große und kleine Strafkammern eingerichtet. Maßgebend für die Bestimmung der jeweils zuständigen Strafkammer sind der Zeitpunkt des Einganges der Sache beim Landgericht und der zu diesem Zeitpunkt gültige Geschäftsverteilungsplan.

Das Landgericht ist erstinstanzlich zuständig bei Verbrechen und schweren Vergehen, ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe (§ 74 Abs. 1 GVG). In weniger schwerwiegenden Fällen kann die Staatsanwaltschaft auch Anklage zum Landgericht erheben, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, etwa bei Sexualdelikten. Außerdem ist es zuständig, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder der Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll. Für Kapitaldelikte (Mord, Totschlag sowie bei anderen Delikten mit Todesfolge) ist das Landgericht als Schwurgericht zuständig (§ 74 Abs. 2, S. 1 GVG).

Sie haben eine Anklageschrift zugestellt bekommen?

Das Landgericht stellt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg zu, wenn das Gericht beabsichtigt, das Hauptverfahren zu eröffnen (§ 201 StPO). Innerhalb von einer Woche können Sie weitere Beweiserhebungen beantragen sowie Einwendungen gegen die Eröffnungen des Hauptverfahrens vorbringen.

Spätestens jetzt sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen, der Ihnen Ihre konkrete Situation und aktuellen Optionen erläutern kann und darüber hinaus eine Bestellung als Pflichtverteidiger beantragen. Der Rechtsanwalt kann dann die Frist von einer Woche verlängern und beim Gericht Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und durch welche Beweismittel und Zeugenaussagen der Tatvorwurf gestützt wird.

Aktenzeichen des Landgerichts

Die Aktenzeichen der Amtsgerichte bestehen aus drei Elementen aus denen sich u.a. die Zuständigkeit ableitet, z.B. 123 KLs 1234/15

Die Buchstaben in der Mitte sind das Registerzeichen und bedeutet

  • KLs = Erstinstanzielle Strafsachen (Große Strafkammer)
  • Ks = Strafsachen vor dem Schwurgericht
  • Ns = Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts in Strafsachen
  • StR = Revisionen in Strafsachen (Bundesgerichtshof)

Die (meist) zweistellige Zahl vor den Buchstaben zeigt die Zuständigkeit der jeweiligen Abteilung am Landgericht an.

Die Ziffernkombination nach den Buchstaben wird als laufende Nummer vergeben, z.B. Verfahren Nr. 1234 aus dem Jahr 2015 handelt (gesprochen: 1234 „aus“ 15).

Die Aktenzeichen der Gerichte werden häufig mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hamburg zusammengeführt, z.B. 12 KLs 1234 Js 1234/15 (123/15). Dann ist 12 KLs und die Zeichen in der Klammer zusammen das Aktenzeichen des Gerichts, in die Mitte „eingeschoben“ ist das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.