seit 2024Partner bei SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger
seit 2020Partner bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte Berlin
Seit 2021Lehrbeauftragter der Universität Hamburg:
‚Die Praxis der Strafverteidigung‘
2023Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (FU Hagen)
2019Fachanwalt für Strafrecht
2016-2021Lehrbeauftragter der Hochschule für Medien, Kommunikation
und Wirtschaft
2015Promotion an der Universität Hamburg mit der Dissertation:
„Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in Online-Archiven“
2014-2020Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Mick
2011-2013Referendariat am Kammergericht Berlin
2003-2010Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten
Bayreuth, Lausanne und Hamburg
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Dr. Benedikt Mick
- Allgemeines Strafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Persönlichkeitsrecht und Medienstrafrecht
Selbstverständnis
Gute Strafverteidigung erfordert neben umfassenden Kenntnissen im Strafrecht sowie Strafprozessrecht vor allem ein besonderes Maß an Schlagfertigkeit, Beharrlichkeit und Einfühlungsvermögen. Der Mensch ist vielschichtig und selten sind die Dinge wie sie auf den ersten Blick scheinen – ich verteidige daher ohne Ansehen der Person und unabhängig vom Strafvorwurf. Ein respektvoller und diskreter Umgang mit Mandanten und ihren sensiblen Informationen erachte ich als Selbstverständlichkeit. Regelmäßige Fortbildung und der fachliche Austausch mit Kollegen prägen mein Selbstverständnis als Rechtsanwalt darüber hinaus.
Um Gerechtigkeit zu schaffen, bedarf es ihrer Durchsetzung – ich scheue daher nie die streitige Verhandlung, wähle allerdings ebenso den konsensualen Weg, wenn es den Interessen des Mandanten dient.
Gerechtigkeit ist ein streitbarer Geist.
— Torsten Marold
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Strafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht. Nach sorgfältiger Analyse des Sachverhalts und der sich daraus ergebenden Handlungsoptionen erarbeite ich gemeinsam mit dem Mandanten eine der jeweiligen Beweislage angepasste Verteidigungsstrategie, die der individuellen Situation am besten gerecht wird. Das beinhaltet für mich neben der klassischen Strafverteidigung auch stets den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Mandanten im Blick zu behalten. Als Lehrbeauftragter im Medienverfassungsrecht bin ich mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur bestens vertraut und setze die Interessen der Mandanten unnachgiebig durch.
Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.
Mitgliedschaften
- Berliner Anwaltverein
- Deutscher Anwaltverein
- AG Strafrecht im Berliner Anwaltverein
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.