Betrug und Betrugsdelikte, §§ 263 ff. StGB

Sie haben von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, in der man Ihnen Betrug gemäß § 263 StGB vorwirft?

Sie sollten dieser Vorladung keine Folge leisten! Statt zur Polizei gehen Sie besser zum Anwalt, aber nicht zu irgendeinem, sondern zu einem Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird die Vorladung für Sie freundlich absagen und Ihre Strafverteidigung übernehmen. Im folgenden Text erhalten Sie weitere Informationen über die Voraussetzungen, eine zu erwartende Strafe und zu Besonderheiten im Zusammenhang mit der Strafanzeige.

Betrug im Überblick

Besondere Ausprägungen mit Einfluss auf die zu erwartende Strafe sowie weitere im StGB geregelte Betrugsdelikte sind:

Der Grundtatbestand des Betruges ist in § 263 StGB geregelt, der lautet:

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Tatbestand: Betrug, § 263 StGB

Der Tatbestand schützt das Vermögen als Ganzes in seinem wirtschaftlichen Wert. Unter Betrug ist somit die Täuschung über Tatsachen, ein dadurch hervorgerufener Irrtum und eine darauf folgende Vermögensverfügung, die auf Grund des Irrtums geschieht, gemeint. Ein Vermögensschaden oder zumindest dessen Gefahr muss die Folge sein. Die Einzelheiten sind kompliziert, so dass Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollten.

Was ist eine Täuschung über Tatsachen und was setzt ein Irrtum voraus?

Täuschen ist das Vorspiegeln falscher oder Unterdrücken wahrer Tatsachen.

Tatsachen sind alle Ereignisse der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind. Eine Täuschung kann durch ausdrückliches aktives Tun geschehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Täter bewusst auf das Vorstellungsbild des Opfers einwirkt. Darüber hinaus kann die Täuschung jedoch auch durch konkludentes aktives Tun oder auch durch Unterlassen geschehen.

Durch die Täuschung muss allerdings stets ein Irrtum bei einer anderen Person erregt werden oder unterhalten werden. Ein Irrtum liegt vor, wenn ein Widerspruch zwischen der subjektiven Vorstellung und der Wirklichkeit besteht.

Was ist eine Vermögensverfügung und wann liegt ein Vermögensschaden vor?

Eine Vermögensverfügung ist jedes irrtumsbedingte Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung beim Getäuschten oder einem Dritten führt. Es muss zudem ein Vermögensschaden entstanden sein.

Außerdem ist auch der Versuch gemäß § 263 Abs. 2 StGB strafbar. Die Qualifikationen des Betrugs sind ferner in § 263 Abs. 5 StGB geregelt.

Subjektiver Tatbestand

Der Täter muss vorsätzlich, also mit dem Willen und in dem Wissen gehandelt haben, alle objektiven Merkmale zu erfüllen. Ferner muss der Täter mit der Absicht gehandelt haben sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Darunter versteht man jede wirtschaftliche Verbesserung der Vermögenslage.

Rechtswidrigkeit/Schuld und Konkurrenzen

Darüber hinaus muss die Tat rechtswidrig sowie der Täter schuldhaft gehandelt haben. Wird neben der vom Betrug verlangten Täuschung noch eine Drohung ausgesprochen, stehen nach herrschender Meinung Betrug und Erpressung zueinander in Tateinheit.

Strafe für einen Betrug

Der Betrug nach § 263 StGB wird bei Ersttätern meist mit einer Geldstrafe geahndet. Jedoch muss es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen, denn das Urteil ergeht hier häufig auch schriftlich durch Strafbefehl. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden.

Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, sodass bei mehreren Taten, bei schwerwiegenden Vermögensschäden sowie bei einem Wiederholungstäter auch eine Haftstrafe (Freiheitsstrafe) im Raum steht.

Je nachdem, ob dem Täter eine positive Sozialprognose zu stellen ist, kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Jedenfalls bei einem Ersttäter wird dies regelmäßig der Fall sein. Der besonders schwere Fall des Betrugs und der Betrug als Mitglied einer Bande, werden jeweils mit Freiheitsstrafe bestraft, wobei eine Bewährungsstrafe hier schwieriger zu erreichen sein dürfte.

Anwendung von Jugendstrafrecht

Der Betrug kann als Warenkreditbetrug oder sog. eBay-Betrug außerdem zu den jugendtypischen Straftaten zählen.

Dementsprechend kommt für Jugendliche auch Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dies sieht grundlegend andere Sanktionsmöglichkeiten vor, denn der Schwerpunkt liegt hier auf Erziehung und weniger in einer Strafe. Auch Heranwachsende können bis zum 21. Geburtstag unter das Jugendstrafrecht fallen, sofern die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Heranwachsenden ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

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Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung übernimmt als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht die Verteidigung in Strafverfahren in Hamburg und bundesweit – persönlich, engagiert und unnachgiebig.

In unserer Kanzlei in Hamburg berät Sie kompetent ein Fachanwalt für Strafrecht. Da es sich hierbei meist um komplizierte Sachverhalte handelt, sollten Sie nicht irgendeine Kanzlei diverser Rechtsgebiete beauftragen, sondern sich an einen Strafverteidiger in Hamburg wenden.

Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist steht im Strafrecht für den Mandanten aber „viel auf dem Spiel“, sodass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben.

Oberste Priorität hat für uns, unseren Mandanten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt.

Was kann ein Anwalt für mich erreichen?

Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Zunächst sagen wir die Vorladung für Sie ab und beantragen zunächst Akteneinsicht. Die komplette Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft läuft dann über unsere Kanzlei. Sie brauchen so keine Sorge mehr zu haben, dass Sie weiterhin direkt von der Polizei kontaktiert werden.

Nach Akteneinsicht überprüfen wir einerseits die formellen Voraussetzungen des Strafverfahrens und andererseits anhand der individuellen Beweislage, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht. Noch im Ermittlungsverfahren wirken wir auf eine Einstellung des Verfahrens hin, um eine (öffentliche) Hauptverhandlung zu vermeiden. Im Ermittlungsverfahren untätig zu bleiben und alle Vorwürfe erst in der Hauptverhandlung „aufklären“ zu wollen, ist eigentlich nie eine gute Verteidigungsstrategie.

Das Verteidigungsziel bestimmt die Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung. Ist der Mandant unschuldig, wird ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht nicht weiterhelfen: Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen, die es im Eröffnungsbeschluss manifestiert hat. Das schafft man nicht mit Freundlichkeit.

Geht es dagegen um eine Strafmaßverteidigung, also um eine geringe Bestrafung für die Tat, ist eine konsensuale und verständigungsorientierte Verteidigung angezeigt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann hierfür im Strafrecht ein guter Einstieg sein.

Pflichtverteidigung durch einen Anwalt

Der Beschuldigte eines einfachen Betrugs hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, d.h. er bekommt keinen Strafverteidiger beigeordnet, sondern muss seinen Anwalt selbst bezahlen.

Etwas anderes gilt, wenn z.B. ein Bewährungswiderruf droht oder die Sach- und Rechtslage sich als besonders schwierig erweist. Regelmäßig wird ein Pflichtverteidiger allerdings erst nach Anklageerhebung bestellt, sodass das Ermittlungsverfahren ungenutzt verstreicht.

Sie haben eine Frage zum Vorwurf des Betrugs?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

Wir sind für Sie da
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Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB

Ihr Mann, Ihre Frau, Ihr Kind bzw. ein anderer Angehöriger ist wegen des Vorwurfs einer Körperverletzung mit Todesfolge begangen zu haben festgenommen oder verhaftet worden und befindet sich nun in Untersuchungshaft in Hamburg? Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand des Mordes, dessen Voraussetzungen und eine zu erwartende Strafe.

Körperverletzung mit Todesfolge im Überblick

Besondere Ausprägungen mit Einfluss auf die zu erwartende Strafe sind:

  • Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 Abs. 2 StGB

Der Grundtatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge ist in § 227 StGB geregelt, der lautet:

„Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.“

 

Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge

Die Körperverletzung mit Todesfolge ist eine Kombination aus zwei Straftatbeständen (Erfolgsqualifikation). Sie setzt sich aus einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung gem. § 223 StGB und einer fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB zusammen.Der Täter muss vorsätzlich eine Körperverletzung begangen haben, somit muss eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung gegeben sein.

Was ist eine körperliche Misshandlung?

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Auch psychisch wirkende Beeinträchtigungen können eine körperliche Misshandlung darstellen und sich dadurch als Gesundheitsschädigung auswirken.

Was ist eine Gesundheitsschädigung?

Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen – vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden – Zustands, auch wenn er nur vorübergehend und nicht schwerwiegend ist.

Tod des Opfers als Folge der Körperverletzung

Hinzu setzt der Tatbestand – ähnlich wie auch die schwere Körperverletzungden Eintritt einer schweren Folge, nämlich den Todes des Opfers, aufgrund der vorsätzlichen Körperverletzung voraus. Dabei muss der Täter den Eintritt des Todes des Opfers nicht vorsätzlich herbeigeführt haben. Denn Fahrlässigkeit diesbezüglich genügt für eine Strafbarkeit.

Zwischen der Körperverletzung und dem Tod des Opfers muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Dieser spezifische Gefahrzusammenhang zwischen der Körperverletzung und dem Tod eines anderen Menschen muss dem Beschuldigten allerdings nachgewiesen werden können. Wann dies der Fall ist, ist eine juristische Feinheit, die nicht immer leicht zu beurteilen ist. Daher sollten Sie sich in diesen Fällen unbedingt auf einen auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt verlassen.

Subjektiver Tatbestand

Der Täter muss vorsätzlich, also mit dem Wissen und den Wollen gehandelt haben, eine Körperverletzung zu begehen. Bezüglich der schweren Folge – dem Tod eines anderen Menschen – muss der Täter gem. § 18 StGB nur fahrlässig gehandelt haben. Fahrlässigkeit ist das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.

Rechtswidrigkeit/Schuld und Konkurrenzen

Darüber hinaus muss die Tat rechtswidrig sowie der Täter schuldhaft gehandelt haben. Hier sind mögliche Rechtfertigungsgründe und Entschuldigungsgründe zu berücksichtigen. Insbesondere Notwehr gem. § 32 StGB kommt hier häufig in Betracht, wenn sich der Täter beispielsweise gegen einen Angreifer zu Wehr setzt.

Die Körperverletzung mit Todesfolge verdrängt die fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB und die anderen Körperverletzungsdelikte §§ 223, 224 und 226 StGB auf Grund der Gesetzeskonkurrenz.

Strafe für eine Körperverletzung mit Todesfolge

Die Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Verbrechen und hat eine Mindeststrafandrohung von 3 Jahren Freiheitsstrafe. Die Strafe wäre dann nicht bewährungsfähig.

Liegt dagegen ein minder schwerer Fall vor, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 10 Jahren vor. Obwohl es sich weiterhin um ein Verbrechen handelt, ist eine Strafaussetzung zur Bewährung dennoch möglich. Je nachdem, ob dem Täter eine positive Sozialprognose zu stellen ist, kann die Strafe sicher noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

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Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung übernimmt als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht die Verteidigung in Strafverfahren in Hamburg und bundesweit – persönlich, engagiert und unnachgiebig.

Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist steht im Strafrecht für den Mandanten aber „viel auf dem Spiel“, sodass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben.

Oberste Priorität hat für uns, unseren Mandanten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt.

Was kann ein Anwalt für mich erreichen?

Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Zunächst sagen wir die Vorladung für Sie ab und beantragen zunächst Akteneinsicht. Die komplette Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft läuft dann über unsere Kanzlei. Sie brauchen so keine Sorge mehr zu haben, dass Sie weiterhin direkt von der Polizei kontaktiert werden.

Nach Akteneinsicht überprüfen wir einerseits die formellen Voraussetzungen des Strafverfahrens. Anhand der individuellen Beweislage prüfen wir, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Noch im Ermittlungsverfahren wirken wir auf eine Einstellung des Verfahrens hin, um eine (öffentliche) Hauptverhandlung zu vermeiden. Im Ermittlungsverfahren untätig zu bleiben und alle Vorwürfe erst in der Hauptverhandlung „aufklären“ zu wollen, ist eigentlich nie eine gute Verteidigungsstrategie.

Das Verteidigungsziel bestimmt die Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung. Ist der Mandant unschuldig, wird ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht nicht weiterhelfen: Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen, die es im Eröffnungsbeschluss manifestiert hat. Das schafft man nicht mit Freundlichkeit.

Geht es dagegen um eine Strafmaßverteidigung, also um eine geringe Bestrafung für die Tat, ist eine konsensuale und verständigungsorientierte Verteidigung angezeigt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann hierfür im Strafrecht ein guter Einstieg sein.

Pflichtverteidigung durch einen Anwalt

Da es sich bei der Körperverletzung mit Todesfolge um ein Verbrechen handelt, hat der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet. Sie haben das Recht diesen Verteidiger frei zu wählen. Daher sollten Sie keinesfalls warten, bis das Gericht Ihnen irgendeinen Verteidiger beiordnet.

Sie haben eine Frage zur Körperverletzung mit Todesfolge?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

Wir sind für Sie da
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Schwere Körperverletzung, § 226 StGB

Ihnen, Ihrem Mann, Ihrer Frau, Ihrem Kind oder einem sonstigen Angehörigen wird eine schwere Körperverletzung vorgeworfen? Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand der schweren Körperverletzung, über dessen Voraussetzungen und eine zu erwartende Strafe.

Die schwere Körperverletzung ist in § 226 StGB geregelt. Dieser lautet:

Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

  1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
  2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
  3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Tatbestand der schweren Körperverletzung

Eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 226 StGB liegt immer dann vor, wenn eine einfache Körperverletzung oder auch eine gefährliche Körperverletzung bestimmte dauerhafte Folgen für das Opfer hat:

  • Aufhebung besonders wichtiger Sinnes- und Körperfunktionen (Nr. 1)
  • Verlust oder die dauernde Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Gliedes des Körpers (Nr. 2)
  • dauernde Entstellung in erheblicher Weise (Nr. 3)

Dabei muss die eingetretene schwere Folge durch den Täter nicht beabsichtigt worden sein. Vielmehr reicht die fahrlässige Verursachung.

Strafe für eine schwere Körperverletzung

Die schwere Körperverletzung ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu 10 Jahren bestraft. Daher kann diese bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose kann eine Strafe durchaus noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Handelt der Täter auch hinsichtlich einer der genannten schweren Folgen absichtlich oder wissentlich, liegt die Mindeststrafe bei 3 Jahren Freiheitsstrafe. Aus diesem Grund kann eine solche dann auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Liegt hingegen ein minder schwerer Fall der schweren Körperverletzung vor, so liegt die Strafandrohung bei mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Im Jugendstrafrecht, also wenn der Täter noch Jugendlicher (bis 18 Jahre) ist, gilt der Strafrahmen nicht, sondern bestimmt sich nach dem Erziehungsgedanken. Auch bei Heranwachsenden kann deshalb noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

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Pflichtverteidigung

Da es sich bei der schweren Körperverletzung um ein Verbrechen handelt, hat der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet. Sie haben das Recht diesen Verteidiger frei zu wählen. Daher sollten Sie keinesfalls warten, bis das Gericht Ihnen irgendeinen Verteidiger beiordnet.

Sie haben eine Frage zur schweren Körperverletzung?

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Totschlag, § 212 StGB

Ihr Mann, Ihre Frau, Ihr Kind oder ein sonstiger Angehöriger ist wegen des Vorwurfs des Totschlags festgenommen oder verhaftet worden und ist nun in Untersuchungshaft in Hamburg? Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand des Totschlags und eine zu erwartende Strafe.

Der Totschlag ist in § 212 StGB geregelt. Dort heißt es:

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Tatbestand des Totschlags

§ 212 StGB setzt die vorsätzliche Tötung einer anderen Person voraus. Wird außerdem eines der in § 211 StGB genannten Merkmale erfüllt, liegt ein Mord vor.

Darüber hinaus kennt das Gesetz auch den besonders schweren Fall des Totschlags, der in § 212 Abs. 2 StGB geregelt ist. Während diese Vorschrift bei besonders hohem Verschulden des Täters eine deutliche Strafschärfung vorsieht, gibt es auch Normen, die beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Straferleichterung gewähren.

Dazu gehört zum einen der Totschlag in einem minder schweren Fall. Dieser liegt z.B. in Fällen vor, in denen der Täter wegen einer starken Provokation des Opfers zu der Tat hingerissen wurde.

Subjektiver Tatbestand

Der Täter muss vorsätzlich, also mit dem Wissen und Wollen gehandelt haben einen anderen Menschen zu töten.

Rechtswidrigkeit/Schuld und Konkurrenzen

Darüber hinaus muss die Tat rechtswidrig sowie der Täter schuldhaft gehandelt haben.

Erfüllt der Täter zugleich den Tatbestand des Mordes gem. § 211 StGB sowie die Tötung auf Verlangen gem. § 216 StGB wird der Mord aufgrund eines milderen Gesetzes verdrängt.

Strafe für einen Totschlag

Der Totschlag ist ein Verbrechen und wird mit mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen kommt lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht.

Liegt dagegen ein Totschlag in einem minder schweren Fall nach § 213 StGB vor, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu 10 Jahren vor.

Noch niedriger liegt der Strafrahmen bei der Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB. Die Strafandrohung liegt in diesen Fällen bei 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

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Im Jugendstrafrecht, also wenn der Täter noch Jugendlicher (bis 18 Jahre) ist, gilt der Strafrahmen nicht, sondern bestimmt sich nach dem Erziehungsgedanken. Auch bei Heranwachsenden kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung übernimmt als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht die Verteidigung in Strafverfahren in Hamburg und bundesweit – persönlich, engagiert und unnachgiebig.

Oberste Priorität hat für uns, unseren Mandanten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt.

Was kann ein Anwalt für mich erreichen?

Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Zunächst sagen wir die Vorladung für Sie ab und beantragen zunächst Akteneinsicht. Die komplette Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft läuft dann über unsere Kanzlei.

Nach Akteneinsicht überprüfen wir einerseits die formellen Voraussetzungen des Strafverfahrens und andererseits anhand der individuellen Beweislage, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht.

Strafmaß- oder Freispruchverteidigung

Das Verteidigungsziel bestimmt die Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung. Ist der Mandant unschuldig, wird ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht nicht weiterhelfen: Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen, die es im Eröffnungsbeschluss manifestiert hat. Das schafft man nicht mit Freundlichkeit.

Geht es dagegen um eine Strafmaßverteidigung, also um eine geringe Bestrafung für die Tat, ist eine konsensuale und verständigungsorientierte Verteidigung angezeigt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann hierfür im Strafrecht ein guter Einstieg sein.

Pflichtverteidigung

Da es sich bei Totschlag um ein Verbrechen handelt, hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet. Sie haben aber das Recht Ihren Pflichtverteidiger frei zu wählen. Daher sollten Sie unter keinen Umständen warten, bis das Gericht Ihnen irgendeinen Anwalt beiordnet.

Sie haben eine Frage zum Vorwurf des Totschlags?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur der ersten Orientierung; ersetzen jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt.

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Räuberische Erpressung, § 255 StGB

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten, in der Ihnen räuberische Erpressung vorgeworfen wird? Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand, über die Voraussetzungen und die zu erwartende Strafe.

Besondere Ausprägungen mit Einfluss auf die zu erwartende Strafe sind

Bei räuberischer Erpressung handelt es sich um eine besondere Erscheinungsform der Erpressung gemäß § 253 StGB, den das Strafgesetzbuch in § 255 StGB regelt:

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

Räuberische Erpressung: Was ist damit gemeint?

Eine räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255 StGB liegt dann vor, wenn jemand eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit Gewalt begeht.

Der Raub ist nach Ansicht des BGH ein Sonderfall der räuberischen Erpressung, weil die mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben genötigte Person die Wegnahme einer Sache durch den Räuber duldet. Ob nun ein Raub oder eine räuberische Erpressung vorliegt, wird daher nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tathergangs bestimmt.

Nimmt der Täter die Sache weg, liegt ein Raub gemäß § 249 StGB vor. Zwingt der Täter den Genötigten dazu, ihm die Sache zu geben, liegt eine räuberische Erpressung vor.

Räuberische Erpressung: Was droht für eine Strafe?

Der Täter einer räuberischen Erpressung ist gleich einem Räuber zu bestrafen, folglich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, deren Vollstreckung bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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Im Jugendstrafrecht, also wenn der Täter noch Jugendlicher (bis 18 Jahre) ist, gilt der Strafrahmen nicht, sondern bestimmt sich nach dem Erziehungsgedanken. Auch bei Heranwachsenden kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Pflichtverteidigung

Da es sich beim Vorwurf der räuberischen Erpressung um ein Verbrechen handelt, hat der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet, wobei der Beschuldigte seinen Verteidiger selbst wählen und bestimmen darf. Mit Übersendung der Anklageschrift teilt das Gericht dann dem Angeschuldigten mit, dass er eine Woche Zeit hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen.

Sitzt der Täter in U-Haft, hat er sofort Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Sie haben eine Frage zum Vorwurf der räuberischen Erpressung?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

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