Aus Überzeugung: Ihre Strafverteidiger aus Hamburg.

Sie werden einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie schon einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger benötigen, brauchen Sie ihn ganz bestimmt:

  • Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
  • Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?
  • Liegt eine Anklage oder gar schon ein Urteil oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Im Stadium des Ermittlungsverfahrens ist die Verteidigung besonders erfolgversprechend, da dort die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Fachanwalt, Strafrecht, Hamburg, Strafverteidiger, Rechtsanwalt, Anwalt, Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Strafverteidiger Hamburg, Strafverteidigung Hamburg

Als Rechtsanwälte unterliegen wir selbstverständlich der Verschwiegenheit. Sie können daher alles mit uns besprechen – kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

In keinem Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Die Unschuldsvermutung und der Grundsatz „in dubio pro reo“ gelten oftmals nicht viel. Max Alsberg beschrieb die Philosophie der Verteidigung so:

Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!
— Rechtsanwalt Max Alsberg (1930)

Obwohl er diesen Satz schon im Jahr 1930 schrieb, ist er heute so aktuell wie damals. Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht haben sich „ihre“ Wahrheit über einen Beschuldigten bereits anhand der Akten vor Beginn der Hauptverhandlung gebildet. Die Aufgabe des Strafverteidigers besteht darin, diese Überzeugung zu erschüttern und die Präsumtion der Unschuld zurück in das Strafverfahren zu holen.

Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten

Dass dies manchmal kein einfaches Unterfangen ist, kann sich jeder leicht vorstellen. Während der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren die Verfolgungs- und dem Gericht die Aufklärungspflicht zukommt, sichert der Strafverteidiger als Gegengewicht die Verfahrens- und die Abwehrrechte des Mandanten.

Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
— Rechtsanwalt Hans Dahs (1969)

Als hochspezialisierte Strafverteidiger kämpfen wir in Hamburg sowie bundesweit für Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren genauso wie in der Hauptverhandlung. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht kompetent, professionell und unnachgiebig verteidigen. Je nach Verteidigungsziel konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation.

Strafverteidiger Hamburg: ehrlich, hanseatisch, unnachgiebig

Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Strafverteidiger erhalten wir Einblick in Ihre Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und können uns ein genaues Bild über die Ihnen vorgeworfene Straftat und individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie von uns stets eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen. Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir hinsichtlich unserer Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können.

Im Strafrecht steht für den Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern auf unsere Expertise.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Beratung mit Ihrem Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg! Den Termin erhalten Sie meist noch am selben Tag.

SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte Strafverteidiger PartmbB ist eine Partnerschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Frédéric Schneider sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Benedikt Mick mit Sitz in Hamburg und Berlin.