Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Hamburg?
Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation unserer Mandanten zu schützen.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Jeder hat seine Stärken, unsere ist die Strafverteidigung! Als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht übernehmen unsere Rechtsanwälte in Hamburg, Berlin sowie bundesweit Ihre Strafverteidigung: persönlich, engagiert sowie unnachgiebig.
Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen in einer persönlichen Ersteinschätzung gerne die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.
Allgemeines Strafrecht: Verbrechen und Vergehen
Im Strafrecht unterscheidet das Strafgesetzbuch bei Straftaten zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind, während dagegen Vergehen leichtere Straftaten sind, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.
Typische Vergehen im allgemeinen Strafrecht sind
- Hausfriedensbruch, § 123 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB
- Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
- Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
- Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
- Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, § 177 StGB
- Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b StGB
- Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, § 184c StGB
- Beleidigung, § 185 StGB
- Üble Nachrede, § 186 StGB
- Verleumdung, § 187 StGB
- Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
- Körperverletzung, § 223 StGB
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB
- Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
- Nachstellung, § 238 StGB
- Diebstahl, § 242 StGB
- Unterschlagung, § 246 StGB
- Betrug, § 263 StGB
- Computerbetrug, § 263a StGB
- Untreue, § 266 StGB
- Urkundenfälschung, § 267 StGB
- Sachbeschädigung, § 303 StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- aktuell: Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, § 75 IfSG
Verbrechen sind u.a.
- Mord, § 211 StGB
- Totschlag, § 212 StGB
- Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
- Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB
- Raub, § 249 StGB
- Schwerer Raub, § 250 StGB
- Raub mit Todesfolge, § 251 StGB
- Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB
- Räuberische Erpressung, § 255 StGB
- Brandstiftung, § 306 StGB
- Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?
Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Ein Rechtsanwalt erhält Einblick in die Strafakte (genauer: Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft) und kann sich dadurch einen Überblick über die Ihnen vorgeworfene Straftat und individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie von uns zuverlässig eine ehrliche Einschätzung der Situation und nicht nur haltlose Versprechungen.
Selbstverständlich unterliegen wir als Rechtsanwälte der Verschwiegenheit. Sie können deshalb alles mit uns besprechen – kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Als Strafverteidiger sind wir zudem ausschließlich unserem Mandanten verpflichtet. Dennoch sollten Sie im Strafrecht nicht irgendeinem Anwalt vertrauen.
Strafverteidigung bedarf mehr denn je
umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.
— Max Alsberg (1930)
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis sowie Lebenserfahrung – jedenfalls Fähigkeiten, die man nicht in einem Fachanwaltslehrgang erlernen kann.
Getreu unserem Credo: „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“ stehen wir unnachgiebig an Ihrer Seite, um schließlich das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.
Sofort-Kontakt und persönliche Ersteinschätzung
Sie haben noch eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient nur der ersten Orientierung; ersetzt jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt.