Strafverteidigung ist für uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht nicht nur ein Rechtsgebiet. Wir machen Strafrecht aus Überzeugung. Mit Begeisterung.
Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht übernimmt SCHNEIDER || MICK Strafverteidigung bundesweit die Verteidigung in Strafsachen – persönlich, engagiert sowie unnachgiebig.
Wir, das sind die Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Frédéric Schneider
Wirtschaftsstrafrecht
Arzt- sowie Medizinstrafrecht
Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Dr. Benedikt Mick
Allgemeines Strafrecht
Aussage gegen Aussage-Konstellationen
Persönlichkeitsrecht und Medienstrafrecht
Rechtsanwältin Christiane Rusch*
Allgemeines Strafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht (BtM)
Sexualstrafrecht bei Streit um das Sorge- und Umgangsrecht
Allgemeines Strafrecht
Jugendstrafrecht
Internetstrafrecht und IT-Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Arzt- und Medizinstrafrecht
Allgemeines Strafrecht
Rechtsanwältin Silvia Uschinski*
Allgemeines Strafrecht
Jugendstrafrecht
Internetstrafrecht (IT-Strafrecht)
Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.
Of Counsel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
*Rechtsanwälte im Anstellungsverhältnis
Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts zudem ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Wir treten stets engagiert und unnachgiebig für die Rechte unserer Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls immer substanziell in der Argumentation. Dabei geben wir uns nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.
Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.
— Oscar Wilde (1854-1900)
Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir hinsichtlich unserer Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können. Gemeinsam besprechen und erarbeiten wir eine der jeweiligen Beweislage angepasste erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die der individuellen Situation am besten gerecht wird. Eine solide Vernetzung ermöglicht, bei Bedarf Teams mit spezialisierten Rechtsanwälten (z.B. im Presserecht oder Familienrecht) zusammenzustellen.
Selbstverständlich begegnen wir allen Mandanten respektvoll, vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Der persönlichen Krisensituation im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen sind wir uns bewusst und verstehen es als oberstes Ziel, die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.
Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.
Für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen
Kommunikation ist für uns sehr wichtig! Deshalb sind wir jederzeit für Sie ansprechbar.
Über den Strafverteidiger-Notruf sind wir im Notfall rund um die Uhr zu erreichen, wenn Sie oder ein Angehöriger festgenommen wurde oder bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet. Wir sind für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen!
Unser Kommunikationsportal stellt sicher, dass uns Ihre Anfrage sofort erreicht. Sobald Sie unser Mandant sind erhalten Sie eine Einladung und damit exklusiven Zugang zu unserem Mandantenbereich. Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen, Sie erhalten daher jederzeit kurzfristig eine kompetente Antwort auf Ihre Frage. Des Weiteren können Sie uns dort Dokumente hochladen und wir Ihnen u.a. die Ermittlungsakte digital zur Verfügung stellen.
Fachanwälte für Strafrecht sind die Rechtsanwälte Mirko Laudon LL.M., Dr. Frédéric Schneider und Dr. Benedikt Mick.
Fachanwältinnen für Strafrecht sind die Rechtsanwältinnen Christiane Rusch und Laura Leweke.