Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Kaum ein Thema ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts, allein die Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Beschuldigten nachhaltig zu zerstören. Verteidigungen im Sexualstrafrecht zählen demzufolge zu den schwierigsten überhaupt. Oftmals fehlen Sachbeweise, es steht Aussage gegen Aussage.

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Die Unschuldsvermutung bedeutet im Sexualstrafrecht nicht viel: Nahezu immer wird dem mutmaßlichen Opfer „blind“ geglaubt, was –grundsätzlich– natürlich richtig ist. Trotzdem sollten Ermittlungsbehörden nie die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung aus den Augen verlieren – daran muss sie der Strafverteidiger jedoch meist erinnern.

Gerade wenn Aussage gegen Aussage steht, kann eine spezialisierte Strafverteidigung viel erreichen: Als menschliche „Lügendetektoren“ untersuchen unsere Rechtsanwälte die Aussage des angeblichen Opfers unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten, ausgehend von der sog. Nullhypothese. Ziel unserer Tätigkeit ist deshalb die frühestmögliche Intervention, um schon das Ermittlungsverfahren zu nutzen, die Unschuld des Mandanten zu dokumentieren und eine Anklageerhebung zu vermeiden.

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht: in Hamburg und bundesweit

Sofortiges Handeln ist bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat besonders wichtig, da der Staat seine Machtmittel ohne Rücksicht auf Verluste zum Einsatz bringt. So stehen regelmäßig eine Hausdurchsuchung sowie nicht selten sogar ein Haftbefehl im Raum. Professionelle Strafverteidigung setzt deshalb bereits im Ermittlungsverfahren an, um eine Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden.

Rechtsanwalt Mirko Laudon ist regelmäßig mit der Beweiskonstellation Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht befasst; der Grundstein wurde schon in der praktischen Ausbildung bei einem der besten Strafverteidiger auf diesem Gebiet gelegt. Dadurch wurde er für die Thematik der Falschbeschuldigungen sensibilisiert, mit denen er in der Praxis nahezu täglich zu tun hat. Die Kanzlei ist auf schwierige Beweiskonstellationen spezialisiert und bearbeitet etwa 100 Strafverfahren im Sexualstrafrecht pro Jahr. Über diese Expertise verfügt jedenfalls kaum ein Anwalt in Deutschland.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei in Hamburg werden insbesondere tätig beim Vorwurf:

Wer unschuldig ist, braucht den besten Rechtsanwalt

Die Gründe sowie Ursachen einer bewussten oder unbewussten Falschbeschuldigung sind vielfältig. Diese reichen von einer gezielt falschen Anschuldigung aus Rache oder im Streit um das Sorgerecht bis zu einer diffusen Anschuldigung, um Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Auch psychische Erkrankungen – etwa die Borderline-Persönlichkeitsstörung – kommen statistisch deutlich gehäuft vor. Am häufigsten sind allerdings bloße Missverständnisse. Beide Sexualpartner waren sich nicht einig darüber, was sie wollten oder brachten die Ablehnung nicht deutlich genug zum Ausdruck. Dann steht schnell eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung im Raum.

Im Sexualstrafrecht steht für den Mandanten alles auf dem Spiel, so dass der teuerste Rat am Ende oftmals der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Denn beim Vorwurf der Vergewaltigung ist eine Bewährungsstrafe praktisch ausgeschlossen.

Viele Anwälte lassen sich aufgrund mangelnder Erfahrung von der möglichen Schuld des Beschuldigten leiten. Halten sie ihn (noch) für unschuldig, ist alles gut. Ändert sich diese Einschätzung im Laufe der Ermittlungen, bleibt nur noch gesteigerte Verachtung für ihren Mandanten übrig. Beistand hat er dann selbst von seinem Anwalt nicht mehr zu erwarten. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!

Strafverteidigung ist Vertrauenssache

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir überdies der Verschwiegenheit, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Als spezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht verfügen wir über fundiertes Wissen auch außerhalb des Strafrechts. Jeder Rechtsanwalt unserer Kanzlei bildet sich daher interdisziplinär fort, u.a. auf dem Gebiet der Aussagepsychologie und der Rechtsmedizin.

Sie können sich darauf verlassen, dass sich unsere Rechtsanwälte in allen technischen Bereichen ausgezeichnet auskennen und Ermittlungsbehörden mitunter „einen Schritt voraus“ sind. Unsere Strafverteidigung beschränkt sich somit nicht auf juristische Kompetenz! Am liebsten stellen wir unsere Erfahrung in besonders schwierigen Mandaten unter Beweis, die andere eher für aussichtslos halten. Wir verteidigen stets persönlich, engagiert sowie unnachgiebig – in Hamburg und bundesweit.

Sofort-Kontakt zum Anwalt und persönliche Ersteinschätzung

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, sondern sind für Sie da. Darauf können Sie sich verlassen! In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen in einer unverbindlichen Ersteinschätzung gern Ihre Optionen sowie die weitere Vorgehensweise.

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