Referendariat: Referendare aus Hamburg

Die Ausbildung unserer Referendarinnen und Referendare aus Hamburg erfolgt in der Pflichtstation als Anwaltsstation gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4 HmbJAG und Wahlstation I, II gemäß § 42 HmbJAG – jeweils in Verbindung mit der Verfügung der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgericht (HansOLG) über die Richtlinien für Ablauf und Inhalt des Vorbereitungsdienstes der Referendarinnen und Referendare.

Allgemeines zur Ausbildung unserer Referendare

Die Ausbildung der Referendare erfolgt ausschließlich im Strafrecht. Daneben erhalten die Referendare bei uns Einblicke in die Kanzleiorganisation, das anwaltliche Gebührenrecht und das Berufsrecht der Rechtsanwälte. Wir schätzen den Austausch mit unseren Referendaren und freuen uns auf deren selbst entwickelten Lösungsansätze. Natürlich stehen wir auch gern Rede und Antwort zu allen Fragen unseres Alltags.

Selbstverständlich stellen wir Sie für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften, Probeklausuren und Klausurenkursen vom Dienst frei und ermöglichen Ihnen ausreichende Eigenlernzeit. Außerdem fördern wir Ihre Examensvorbereitung.

Voraussetzung für die Zuweisung eines Referendars ist, dass unsere Kanzlei keine zusätzliche Vergütung zahlen darf. Lediglich eine vom Ausbildungsverhältnis klar abgegrenzte selbständige Nebentätigkeit ist gestattet. Eine solche Nebentätigkeit besteht etwa im Verfassen von Beiträgen für unseren Blog Strafakte.de. Dies ist kein Gegenstand der Ausbildung und kann daher als Nebentätigkeit zusätzlich vergütet werden.

Ausbildung in der Anwaltsstation im Strafrecht

Die Ausbildung kann sowohl in der Anwalts- und der Wahlstation I oder II erfolgen.

Zwar ist die Anwaltsstation grundsätzlich teilbar, eine vertiefte Ausbildung im Strafrecht sowie der Strafverteidigung ist in einem Abschnitt von nur drei Monaten nicht möglich. Erfahrungsgemäß sind unsere Referendare nach drei Monaten gerade eingearbeitet, so dass erst dann überhaupt eine Vertiefung möglich ist.

Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation erfolgt selbstverständlich praxisnah. Die Referendare erhalten stets die Möglichkeit, an Mandantengesprächen sowie an Hauptverhandlungen teilzunehmen und die Rechtsanwälte zu Mandanten in Untersuchungshaft zu begleiten. Darüber hinaus können Referendare die Mandantengespräche in einfach gelagerten Fällen unter Anleitung auch selbst führen.

Referendare erhalten aktuelle Ermittlungsakten zur eigenständigen Bearbeitung, um die Strafbarkeit des Mandanten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen sowie um eigene Lösungs- und Verteidigungsansätze zu entwickeln. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem Aktenvermerk niedergelegt und mit dem Rechtsanwalt besprochen. Erweisen sich die Ansätze als tragfähig, kann außerdem der Entwurf für eine Stellungnahme angefertigt werden.

Ausbildung in der Wahlstation I oder II im Strafrecht

Auch in der Wahlstation liegt der Schwerpunkt in einer eigenständigen Bearbeitung von Akten. Die Lösungsansätze erörtern Sie anschließend mit dem Rechtsanwalt, z.B. in Form eines Aktenvortrags zur intensiven Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.

Eine vertiefte Ausbildung kann allerdings in nur drei Monaten nicht stattfinden. Es ist schlicht nicht möglich, in dieser Zeit alle Facetten des anwaltlichen Berufslebens darzustellen. Schließlich endet auch kaum ein Mandat unserer Kanzlei innerhalb von nur drei Monaten. Will ein Referendar einen wirklich vertieften Einblick erhalten, etwa weil er den Berufswunsch Strafverteidiger hegt, sollte sie/er beide Stationen in unserer Kanzlei absolvieren. Eine spätere Anstellung ist übrigens keineswegs ausgeschlossen.