Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit

Jeder hat seine Stärken, unsere ist die Strafverteidigung – in Hamburg und bundesweit!

Als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht übernehmen SCHNEIDER || MICK Rechtsanwälte bundesweit die Verteidigung in Strafverfahren – persönlich, engagiert und unnachgiebig. Unsere Priorität liegt dabei in der Beratung und Verteidigung in strafrechtlichen Mandaten von Individualpersonen.

Daneben gewinnt auch die Unternehmensverteidigung, also die präventive Beratung von Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken, Bußgeldern sowie Einziehungsmaßnahmen und deren Abwehr immer mehr an Bedeutung.

Rechtsgebiete im Strafrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht haben sich auf unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht spezialisiert, so dass wir besonders kompetent ein breites Spektrum abdecken können:

LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte Strafverteidiger

Strafverteidigung im gesamten Strafverfahren

Darüber hinaus sind wir regelmäßig als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht tätig.

Selbstverständnis unserer Strafverteidigung

Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts zudem ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung.

Strafverteidigung bedarf mehr denn je
umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung.
— Max Alsberg (1930)

Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.

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Beendigung des Verfahrens vor Anklageerhebung

Während Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft nur ein Aktenzeichen sind, sehen wir den Menschen mitsamt seinen individuellen Lebenserfahrungen. Daher ist das oberste Verteidigungsziel eine „geräuschlose“ Verfahrensbeendigung im Ermittlungsverfahren, noch bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Dadurch wird nicht nur eine (öffentliche) Hauptverhandlung vermieden, sondern es ist auch die kostengünstigste Variante.

Technische Kompetenz im Strafverfahren

Eine hohe technische Kompetenz ist heutzutage in vielen Fallgestaltungen notwendig, um einen Sachverhalt zu erfassen. Immer häufiger geht es um Datensicherungen von Smartphones und darum, ob auch Cloud-Speicherlösungen durchsucht werden dürfen.

Sie können sich darauf verlassen, dass sich unsere Rechtsanwälte in allen möglichen technischen Bereichen ausgezeichnet auskennen sowie Ermittlungsbehörden mitunter „einen Schritt voraus“ sind. Unsere Strafverteidigung beschränkt sich folglich nicht auf juristische Kompetenz. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Strafverteidigung und Umgang mit den Medien

In Kapitalstrafsachen, der Wirtschaftskriminalität und insbesondere bei Sexualdelikten sehen sich der Angeklagte und sein Verteidiger im Gericht mit zahlreichen Journalisten konfrontiert, die auf Informationen drängen und den Angeklagten im Bild festhalten wollen. In dieser Situation wird dem Verteidiger ein routinierter Umgang mit der Presse abverlangt, um die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten zu schützen.

Honorar

Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist steht im Strafrecht für den Mandanten aber „viel auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben.

Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt. In einer persönlichen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen Ihre Optionen und wir loten die Möglichkeiten aus, wie eine erfolgversprechende Strafverteidigung aussehen kann.