Brandstiftung: Vorladung erhalten? Anwalt verteidigt!

Sie haben eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhalten oder hatten eine Hausdurchsuchung wegen Brandstiftung? Statt zur Polizei sollten Sie beim Vorwurf der Brandstiftung zum Anwalt gehen, aber nicht zu irgendeinem Anwalt. Sie sollten mit Ihrer Strafverteidigung besser einen Fachanwalt für Strafrecht betrauen.

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Vorladung oder Hausdurchsuchung wegen Brandstiftung? Welche Strafe droht? Anwalt gibt Antworten.

Eine Brandlegung, z.B. um an die Versicherungssumme zu kommen, ist keineswegs ein „Kavaliersdelikt“, selbst wenn diese landläufig gelegentlich als „Warmsanierung“ oder „heißer Abriss“ bezeichnet wird. Hierfür drohen hohe Strafen, im Falle des (versuchten) Versicherungsbetruges mindestens fünf Jahre Haft.

Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote und damit das Entdeckungsrisiko relativ hoch. Ob sich die Tat am Ende nachweisen lässt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. einer guten Strafverteidigung, wenn die Beweise unklar sind und der Beschuldigte schweigt. Denn selten ist die Beweislage bei einer Brandlegung eindeutig, auch wenn die Polizei etwas anderes zu suggerieren versucht.

Schweigen ist die beste Verteidigung!

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! Diese Entscheidung darf von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil bewerten werden. Als Anwalt empfehlen wir Ihnen außerdem:

Empfehlung Nr. 1

Schweigen Sie, denn Schweigen stellt kein Schuldeingeständnis dar! Gerade zu Unrecht beschuldigte Menschen neigen dazu, sich ‚redend‘ verteidigen zu wollen, um die Vorwürfe aufzuklären und so aus der Welt zu schaffen. Dies erweist sich leider oft als falsch! Schweigen ist Gold, zumindest solange Sie nicht umfassend durch einen Anwalt beraten wurden. Selbst wenn die Polizei Ihnen etwas anderes einzureden versucht, bleiben Sie standhaft.

Empfehlung Nr. 2

Schweigen Sie auch zu Passwörtern für technische Geräte, vor allem verraten Sie nicht das Passwort für Ihr Mobiltelefon! Darauf sind Bewegungsprofile, Suchverläufe im Internet sowie Nachrichten gespeichert – also alles, was Sie irgendwie belasten könnte. Die Polizeibeamten versprechen Ihnen alles Mögliche, glauben Sie nichts. Auch in die Entnahme einer DNA-Probe müssen Sie nicht einwilligen, demzufolge auch nicht in eine erkennungsdienstliche Behandlung.

Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei verteidigt Ihre Rechte konsequent und engagiert. Wir stellen jedes Beweismittel auf den Prüfstand und kämpfen unnachgiebig für Ihr Recht – hart in der Sache, aber substantiell in der Argumentation.

Welche Strafe droht bei Brandstiftung?

Eine Brandstiftung ist nach dem Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen einzuordnen, da meist ein hoher Sachschaden entsteht sowie Menschen durch den Brand gefährdet werden. Die im Falle einer Verurteilung zu erwartende Strafe hängt jedoch maßgeblich von der konkreten Tatbegehung ab, die die Polizei Ihnen vorwirft:

Die Strafe für eine besonders schwere Brandstiftung reicht im Falle der Verurteilung von mindestens fünf Jahre bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Damit könnte die Strafe keinesfalls zur Bewährung ausgesetzt werden, da dies nur bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich ist. Und selbst da bedarf es besonderer Umstände für eine Strafaussetzung zur Bewährung. Die Strafverteidigung ist in diesen Fällen also alles andere als einfach!

Was kann ein Anwalt bei Brandstiftung für mich erreichen?

Die Beweislage ist bei einer Brandstiftung selten eindeutig, die Täterschaft steht daher nicht mit hinreichender Sicherheit fest. Ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht und kann anhand der Ermittlungsakte die Beweislage überprüfen. Denn nicht immer wo Rauch ist, ist auch Feuer! Nicht selten stellt sich ein Verdacht im Laufe der weiteren Ermittlungen als falsch oder zumindest als nicht belastbar heraus. Wir prüfen jedes Beweismittel und analysieren ein vorgelegtes Brandgutachten auf die individuelle Aussagekraft.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben schon einige Mandanten erfolgreich wegen Brandstiftung verteidigt. Teilweise wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt, teilweise wurden Mandanten auch nach einem aufsehenerregenden Prozess freigesprochen. In besonders schweren Fällen nach § 306b StGB lässt sich die Gefahr einer langen Haftstrafe teilweise erheblich reduzieren.

Kompetente Strafverteidigung vom Fachanwalt für Strafrecht

LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung übernimmt als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht die Verteidigung in Strafverfahren in Hamburg, Berlin und bundesweit. Wenn Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, erläutern wir Ihnen gern in einer unverbindlichen Ersteinschätzung die Optionen einer erfolgversprechenden Strafverteidigung.

Getreu unserem Credo: „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.“ stehen wir unnachgiebig an Ihrer Seite, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügen wir über eine besondere Qualifikation.

Sie haben eine Frage zur Vorladung wegen Brandstiftung?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Als Rechtsanwälte unterliegen wir selbstverständlich der Verschwiegenheit. Sie können deshalb alles mit uns besprechen und kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Wir sind für Sie da
Jetzt telefonische Ersteinschätzung erhalten oder Termin mit einem Rechtsanwalt in unserer Kanzlei vereinbaren.

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Brandstiftung: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie ermittelt die Polizei bei einer Brandstiftung?
Die Polizei untersucht den Brandort sehr gründlich, oft mithilfe von Sachverständigen, um die Brandursache zu ermitteln. Findet die Polizei Brandbeschleuniger oder gibt es mehrere Brandherde, liegt eine Brandstiftung jedenfalls äußerst nahe.

Warum verdächtigt mich die Polizei einer Brandstiftung?
Offenbar ist die Polizei aufgrund ihrer Ermittlungen zu der Auffassung gelangt, dass Sie als Täter oder Mittäter in Betracht kommen. Das muss jedoch keineswegs zutreffend sein. Ob Sie unschuldig sind oder nicht, Sie brauchen jetzt unbedingt wegen des Verdachts der Brandstiftung einen Anwalt!

Was ist schwere Brandstiftung?
Eine schwere Brandstiftung gemäß § 306a StGB bedeutet, dass Gebäude oder andere Räumlichkeiten, die – zumindest zeitweise – dem Aufenthalt von Menschen dienen, in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung zerstört werden, und zwar zu einer Zeit, in der sich dort regelmäßig Menschen aufhalten. Wer an anderen Sachen Feuer legt, wird ebenfalls wegen schwerer Brandstiftung bestraft, wenn er dadurch die Gesundheit von Menschen gefährdet. Die Strafe reicht von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haftstrafe.

Was ist besonders schwere Brandstiftung?
Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn ein anderer Mensch durch eine Brandstiftung eine schwere Gesundheitsschädigung erleidet oder viele Menschen an der Gesundheit geschädigt werden. Hierfür gibt es mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Dagegen kommt mindestens fünf Jahre in Haft, wer einen anderen Menschen durch die Brandlegung in die Gefahr des Todes bringt oder in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen bzw. verdecken (z.B. Versicherungsbetrug) oder das Löschen des Brandes verhindert bzw. erschwert.

Welche Strafe droht bei Brandstiftung?
Die Strafe ist abhängig von der konkreten Begehungsweise, grob gesagt jedoch nicht unter einem Jahr bis zu 15 Jahren. In Fällen, in denen Menschen gefährdet oder verletzt werden, beträgt die Strafe mindestens zwei Jahre oder sogar fünf Jahre.