Rechtsanwalt Maximilian Hänle

seit 2020Rechtsanwalt bei LAUDON || SCHNEIDER Rechtsanwälte
(im Anstellungsverhältnis)
seit 2016Korrekturassistent an der Universität Hamburg
2021Dozent an der Universität Hamburg: „Praxis der Strafverteidigung“
2017Referendariat in Hamburg mit Stationen beim Amtsgericht,
Roxin Rechtsanwälte LLP und der Justizbehörde in der
Abteilung Strafrecht
2017-2018Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Meyer-Lohkamp & Pragal
2016-2017Lehrbeauftragter an der Akademie der Polizei
und der Universität Hamburg
2013-2015Tutor an der Universität Hamburg
2009Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg
mit dem Schwerpunkt Kriminalität und Kriminalitätskontrolle
2008-2009Freiwilliger Wehrdienst an der Helmut-Schmidt-Universität/
Universität der Bundeswehr Hamburg
2008Abitur am Wirtschaftsgymnasium Kieler Straße (H19)

Tätigkeitsgebiete von Rechtsanwalt Maximilian Hänle

Selbstverständnis als Strafverteidiger

Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts zudem ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Ich trete stets engagiert und unnachgiebig für die Rechte meiner Mandanten ein, entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache, jedenfalls aber substanziell in der Argumentation. Dabei gebe ich mich nicht mit weniger zufrieden als tatsächlich im Sinne des Mandanten zu erreichen ist.

Die Strategie ist eine Ökonomie der Kräfte
— Carl von Clausewitz

Ich übernehme ein Mandat nur, wenn ich aufgrund meiner Spezialisierung und meiner Erfahrung davon überzeugt bin, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können. Gemeinsam besprechen und erarbeiten wir eine der jeweiligen Beweislage angepasste erfolgversprechende Verteidigungsstrategie, die der individuellen Situation am besten gerecht wird. Selbstverständlich begegnen wir allen Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion.

Unsere wichtigste Zielsetzung ist, den Mandanten einen fairen Prozess zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass wir eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten entspricht.

Mitgliedschaften

  • Europäische Gesellschaft für Kriminologie (ESC)
  • Junges Strafrecht e.V.

Fremdsprachen

  • Englisch (fließend)
  • Französisch (Grundkenntnisse)

Kammerzugehörigkeit

  • Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg