AG Hamburg-St. Georg
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Telefonzentrale: 040 – 42828 0
Internetseite: http://justiz.hamburg.de/ag-stgeorg/
Postanschrift: Postfach 100 321, 20002 Hamburg
Örtliche Zuständigkeit: Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadtteile Barmbek-Süd (teilweise), Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Hamm, Hammerbrook, Hohenfelde, Horn, St. Georg, Uhlenhorst sowie auch Winterhude.
Die personelle Zuständigkeit ergibt sich generell aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Sachliche Zuständigkeit: Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Sachlich zuständig ist das Amtsgericht in Strafsachen, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über vier Jahre zu erwarten ist und nicht mit einer Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu rechnen ist (§ 24 Abs. 1 Nr 2 GVG). Der Strafrichter entscheidet allein, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahre zu erwarten ist (§ 25 GVG).
Das Schöffengericht ist bei den übrigen Strafsachen des Amtsgerichts zuständig, also eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren zu erwarten ist (§§ 28, 29 GVG) und urteilt grundsätzlich durch einen Richter als Vorsitzenden und zwei Schöffen.
Sie haben eine Anklageschrift zugestellt bekommen?
Das Amtsgericht stellt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg zu, wenn das Gericht beabsichtigt, das Hauptverfahren zu eröffnen (§ 201 StPO). Innerhalb von einer Woche können Sie weitere Beweiserhebungen beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnungen des Hauptverfahrens vorbringen.
Spätestens jetzt sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen, der Ihnen Ihre konkrete Situation und aktuellen Optionen erläutern kann und darüber hinaus eine Bestellung als Pflichtverteidiger beantragen kann, wenn dies aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder Schwere der angelasteten Tat geboten erscheint. Der Rechtsanwalt kann dann die Frist von einer Woche verlängern und beim Gericht Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und durch welche Beweise und Zeugenaussagen der Tatvorwurf gestützt wird.
Aktenzeichen der Amtsgerichte
Die Aktenzeichen der Amtsgerichte bestehen aus drei Elementen aus denen sich u.a. die Zuständigkeit ableitet, z.B. 123 Ds 1234/15
Die Buchstaben in der Mitte sind das Registerzeichen und bedeutet
- Cs = Strafbefehlsverfahren (Strafbefehle)
- Ds = Strafverfahren vor dem Einzelrichter
- Ls = Strafverfahren vor dem Schöffengericht
- Gs = Ermittlungsrichter (z.B. Haftbefehl, Durchsuchungsbeschlüsse)
Die (meist) zweistellige Zahl vor den Buchstaben zeigt die Zuständigkeit der jeweiligen Abteilung am Amtsgericht Hamburg-St. Georg an.
Die Ziffernkombination nach den Buchstaben wird als laufende Nummer vergeben, z.B. Verfahren Nr. 1234 aus dem Jahr 2015 handelt (gesprochen: 1234 „aus“ 15).
Die Aktenzeichen der Gerichte werden häufig mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hamburg zusammengeführt, z.B. 12 Ds 1234 Js 1234/15 (123/15). Dann ist 12 Ds und die Zeichen in der Klammer zusammen das Aktenzeichen des Gerichts, in die Mitte „eingeschoben“ ist das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.