Staatsanwaltschaft Hamburg

Staatsanwaltschaft Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 Hamburg

Telefonzentrale: 040 – 428 28 0
Telefax: 040 – 427 98 1002
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Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9:00 – 13:00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Strafsachen und ist als Anklagebehörde zuständig für die Erhebung der Anklage bei dem Amtsgericht oder Landgericht.

Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hamburg

Die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hamburg bestehen aus drei Elementen aus denen sich u.a. die Zuständigkeit ableitet, z.B. 123 Js 1234/15

Die Buchstaben in der Mitte sind das Registerzeichen und bedeutet

  • Js = Ermittlungsverfahren gegen ermittelte Beschuldigte
  • UJs = Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Beschuldigte
  • OJs = Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft

Die (meist) vierstellige Zahl vor den Buchstaben zeigt die Zuständigkeit der Abteilung an, maßgebend ist die erste Ziffer:

  • 2xxx = Amtsanwaltssachen und Sonderdezernat: Verkehrssachen
  • 3xxx = Allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene
  • 4xxx = Verfahren gegen Jugendliche/Heranwachsende, Jugendschutzsachen
  • 5xxx = Wirtschaftsstrafsachen und Steuerstrafsachen
  • 6xxx = Betäubungsmittel, Organisierte Kriminalität (OK)
  • 7xxx = Sonderabteilungen, z.B. Todesermittlungssachen
  • 8x, 8xxx = Verfahren gegen Unbekannt

Die Ziffernkombination nach den Buchstaben wird als laufende Nummer vergeben, z.B. Verfahren Nr. 1234 aus dem Jahr 2015 handelt (gesprochen: 1234 „aus“ 15).

Die zuständigen Gerichte vergeben eigene Aktenzeichen, die mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft zusammengeführt werden: 12 Ds 1234 Js 1234/15 (123/15). Dann ist 12 Ds und die Zeichen in der Klammer zusammen das Aktenzeichen des Gerichts, in die Mitte „eingeschoben“ ist das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft.


Alle Angaben ohne Gewähr / Foto: Ajepbah (CC BY-SA 3.0)