Rechtsanwalt für Strafrecht in Schwerin

Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Hamburg, Schwerin, Laudon, Mirko Laudon, Strafrecht, Strafsachen, Anwalt, Kanzlei, Wismar, Parchim, Hagenow, Bützow, Mecklenburg, MVRechtsanwalt Mirko Laudon ist in Hamburg, Schwerin, Berlin und bundesweit als Strafverteidiger im Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht tätig, vor allen Gerichten und in allen Instanzen.

Er wurde in Schwerin geboren und lebte bis 2004 in Schwerin.

Strafverteidigung in Schwerin sowie bundesweit

Es gibt zahlreiche gute Gründe, keinen Anwalt vor Ort hinzuzuziehen. Das Strafrecht ist ein besonders sensibler Bereich, in keinem anderen Rechtsgebiet kommt es so auf die Kompetenz des Rechtsanwalts an wie im Strafrecht. Der Staat tritt mit der Macht seiner Strafverfolgungsorgane dem Einzelnen gegenüber, für den meist die gesamte Existenz „auf dem Spiel“ steht. Längst nicht nur finanzielle Interessen – sondern insbesondere existenzielle: Freiheit, Wohnung, Job, Ehe sowie seine Familie.

Rechtsanwalt Mirko Laudon ist Gründungspartner seiner Kanzlei für Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg mit inzwischen fünf Rechtsanwälten und zählt zu den renommiertesten Rechtsanwälten in Deutschland auf dem Gebiet von Aussage gegen Aussage Konstellationen. Seine praktische Ausbildung absolvierte er mit Stationen bei der Staatsanwaltschaft und bei einem der besten Strafverteidiger Deutschlands. Hier war er an komplizieren Revisions- und Wiederaufnahmeverfahren beteiligt.

Rechtsanwalt Mirko Laudon ist außerdem zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht und dadurch auch kompetent in der Beratung und Verteidigung bei Steuerhinterziehung.

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Kompetenz durch Spezialisierung im Strafrecht

Als Fachanwalt für Strafrecht stellt Mirko Laudon seine Kompetenz zudem am liebsten in besonders schwierigen Verfahrenskonstellationen unter Beweis – entsprechend des Verteidigungsziels konsensual oder hart in der Sache – immer aber substanziell in der Argumentation. Strafverteidigung ist Vertrauenssache! Wir stehen daher unnachgiebig an Ihrer Seite, um schließlich das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Man sollte zwar keine Versprechungen machen, aber:

Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende.

Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts zudem ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Deshalb tritt er stets engagiert und unnachgiebig für die Rechte meiner Mandanten ein.

Verfahrensbeendigung im Ermittlungsverfahren

Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.

Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir hinsichtlich unserer Spezialisierung und Erfahrung davon überzeugt sind, Ihnen die beste Strafverteidigung gewähren zu können. Deshalb ist oberstes Verteidigungsziel eine „geräuschlose“ Verfahrensbeendigung im Ermittlungsverfahren, noch bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Sofern dies rechtlich möglich ist, wird dadurch nicht nur eine (öffentliche) Hauptverhandlung vermieden, sondern es ist auch die kostengünstigste Variante. Je früher im Ermittlungsverfahren Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, umso höher sind die Chancen auf eine Einstellung. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern unserer Expertise!

Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist steht im Strafrecht für den Mandanten aber „viel auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat häufig der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Machen Sie diesen Fehler nicht!

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