Das Koks-Taxi ist ein Phänomen, das längst in deutschen Großstädten Einzug gehalten hat. Warum nicht auch Kokain frei Haus liefern wie Lieferando & Co., dachten sich ein paar findige Dealer und der Lieferdienst erfreute sich steigender Beliebtheit. Das Koks-Taxi ist ein „Boom-Geschäft“. Und selbst wenn die Polizei den einen Dealer stoppt, fährt irgendwo anders schon das nächste Koks-Taxi wieder vom Hof.
Koks-Taxi: Kein Anschluss unter dieser Nummer?
Natürlich ist die Nummer für das Koks-Taxi nicht in den „Gelben Seiten“ oder einfach im Internet zu finden. Die Nummer wird exklusiv unter Bekannten und Freunden weitergegeben. Nach dem ersten Kontakt auf der Nummer folgt die Aufnahme in die Kundenkartei, die Bestellung geht unkompliziert per WhatsApp oder Anruf von statten. Das Kokain wird dann pünktlich bis vor die Haustür geliefert und der Austausch von Ware gegen Geld findet ganz diskret im Auto statt.
Immer wieder nimmt die Polizei einzelne Fahrer der Kokain-Lieferdienste hoch. Hinter den einzelnen Taxis stehen meist jedoch größere Netzwerke der organisierten Kriminalität und so sind die Taxis schneller wieder auf der Straße als die Polizei.
Welche Strafe droht den Kunden?
Kokain-Taxi fast so wie beim Pizza Lieferdienst – nur eben strafbar. Diesem Aspekt scheinen jedoch die meisten Kunden nur wenig bis keine Beachtung zu schenken. Denn auch die Kunden rücken in den Fokus der Polizei und Ermittlungsbehörden. Denn oftmals handelt es sich bei den Kunden des Koks-Taxis um eine bessere Klientel als beim Dealer im Park. Außerdem erhalten die Fahrer natürlich einen Strafrabatt, wenn sie ihre Kundendaten weitergeben. Oftmals wird dies aber nicht einmal nötig sein, denn auf dem Mobiltelefon finden sich alle Daten und Bestellungen.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Natürlich ist das Beliefern lassen auch ein Ankauf illegaler Drogen bzw. Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Kunden machen sich regelmäßig gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG („wer Betäubungsmittel unerlaubt erwirbt“) und § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG („wer Betäubungsmittel besitzt“) strafbar. Der Strafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Im Zusammenhang mit der Strafbarkeit der Kunden von Kokain-Lieferdiensten kann außerdem noch auf § 29a Abs. 1 Nr.1 BtMG hingewiesen werden, der als Rechtsfolge eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für den Fall androht, dass eine Person über 21 Jahren Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt.
Engagierte Strafverteidigung in Hamburg
Haben Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter einer BtM-Straftat erhalten, z.B. wegen einer Koks-Taxi Bestellung? Statt zur Polizei gehen Sie besser zu einem Anwalt. Da eine Verurteilung im Zusammenhang mit Drogen auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann, sollten Sie das Strafverfahren nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.
Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung übernimmt als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht die Verteidigung in Strafverfahren in Hamburg und bundesweit – persönlich, engagiert und unnachgiebig.
Guter Rat ist teuer, bewahrt aber die Freiheit!
Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist steht im Strafrecht für den Mandanten aber „viel auf dem Spiel“, sodass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben.
Oberste Priorität hat für uns, unseren Mandanten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt.
Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen.
Was kann ein Anwalt für mich erreichen?
Zunächst sagen wir die Vorladung ab und beantragen Akteneinsicht. Die komplette Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft läuft dann über unsere Kanzlei.
Nach Akteneinsicht überprüfen wir einerseits die formellen Voraussetzungen des Strafverfahrens und andererseits anhand der individuellen Beweislage, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht. Noch im Ermittlungsverfahren wirken wir auf eine Einstellung des Verfahrens hin, um eine (öffentliche) Hauptverhandlung zu vermeiden. Da die Polizei ihren Vorwurf auf die spärliche und uneindeutige Kommunikation via WhatsApp stützen, kann eine professionelle Strafverteidigung viel erreichen.
Weiterhin kann die Strafverteidigung das Gericht auf § 29 Abs. 5 BtMG hinweisen, wodurch von Strafe abgesehen werden kann, wenn Drogen nur für den Eigenverbrauch in geringer Menge erworben oder besessen wurden.
Sie haben noch Fragen zu einem Vorwurf zum Koks-Taxi?
Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.