Wer bewusst falsche Angaben in seinem BAföG Antrag macht kann leicht in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten einen BAföG Betrug zu begehen. Denn genau wie bei einer Steuererklärung kann auch bei einem BAföG Antrag betrogen werden.
Durch einen automatischen Datenabgleich ist es für das BAföG Amt leicht Ungereimtheiten bei den Angaben zu erkennen und das Risiko entdeckt zu werden ist sehr hoch. Ein BAföG Betrug führt sowohl zu einem verwaltungsrechtlichen als auch zu einem strafrechtlichen Verfahren. Die Folgen reichen von einer Geldbuße bis zu einem Eintrag in das Führungszeugnis. Hat das BAföG Amt Ungereimtheiten bei Ihren Angaben im BAföG Antrag gefunden, so erhalten Sie im folgenden Text weitere Informationen über die Voraussetzungen und eine zu erwartende Strafe.
Wann begehe ich einen BAföG Betrug?
Das Risiko einen BaföG Betrug zu begehen besteht, wenn ein Studierender bewusst Angaben im BAföG Antrag weglässt oder falsch angibt. Am häufigsten werden falsche Angaben zum Einkommen oder zum Vermögen gemacht. Denn daran bemisst sich der individuelle BAföG Satz. Gerade eine Überschreitung des Freibetrags kann verwaltungs- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Übersteigt das Vermögen des Studierenden den Freibetrag von 7.500 Euro für alleinstehende Antragsteller (Stand: 2020), hat dieser keinen Anspruch mehr auf BAföG. Sinn und Zweck des BAföGs ist es Studierende zu unterstützen, die nicht über genügend eigene finanzielle Mittel verfügen. Daher soll nicht jeder diese Förderung erhalten, sondern nur Studierende, die auch tatsächlich dazu berechtigt sind. Füllt der Studierende den BAföG Antrag bewusst falsch aus, um so einen höheren BAföG Satz zu erhalten, besteht die Möglichkeit, dass er einen BAföG Betrug begangen hat.
Automatischer Datenabgleich
Das BAföG Amt macht einen automatischen Datenabgleich und holt so Auskünfte über die Höhe der versteuerten Kapitaleinkünfte der einzelnen Jahre des BAföG Empfängers ein. Dazu ist es gem. § 41 Abs. 4 BAföG Gesetz berechtigt. So erhält das BAföG Amt alle Daten über den Studierenden die gem. § 45d Abs. 1 EStG dem Bundesamt für Steuern übermittelt worden. Dies darf wiederum Auskünfte über den BAföG Empfänger von Banken einholen. Diese Infos dienen dem BAföG Amt zunächst als Anhaltspunkt.
Aufforderung zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse
Sollte der Betrag den Freibetrag übersteigen, wird das BAföG Amt hellhörig und holt weitere Einkünfte vom Empfänger ein. Sollten verdächtig hohe Zinseinträge vorliegen, fordert das BAföG Amt den Empfänger binnen einer Frist dazu auf seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt des BAföG Antrags offen zu legen. Diesem sollte unbedingt Folge geleistet werden! Denn kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, so kann das BAföG Amt Bestandsdaten zu Konten und Depots bei Kreditinstituten über das Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Es macht somit wenig Sinn, bei der Offenlegung nicht mitzuwirken und zu hoffen, dass das BAföG Amt die Richtigkeit ihrer Angaben ohne Sie nicht überprüfen kann.
Wenn Ihnen zu diesem Zeitpunkt schon bewusst ist, dass sie falsche Angaben gemacht haben oder Informationen weggelassen haben, ist dies bereits ein guter Zeitpunkt anwaltlichen Rat einzuholen. Wenn Sie jedoch glaubhaft beweisen, dass Sie Ihre Vermögensverhältnisse korrekt und ordnungsgemäß angegeben haben, stellt die Behörde das Verfahren regelmäßig gegen Sie ein. Können Sie sich jedoch nicht entlasten und stimmen die Angaben im BAföG Antrag und die Realität nicht überein oder haben Sie keine Stellungnahme abgegeben, wird das BAföG Amt weiter gegen Sie ermitteln.
Rückzahlungsbescheid
Kommt das BAföG Amt zu der Überzeugung, dass falsche Angaben gemacht wurden, erhalten Sie einen Rückzahlungsbescheid. Auch der ursprüngliche Bewilligungsbescheid über das BAföG wird aufgehoben, denn dieser beruht auf falschen Angaben. Der Rückzahlungsbescheid fordert Sie dazu auf die erhaltenen Leistung zurückzuzahlen. Hier ist es jedoch wichtig, dass das BAföG Amt die Frist einhält. Innerhalb eines Jahres muss nach der Aufforderung zur Stellungnahme der Rückzahlungsbescheid zugestellt werden. Ansonsten ist der Rückzahlungsbescheid rechtswidrig und Sie oder Ihr Anwalt können mittels Widerspruch dagegen vorgehen.
Bußgeldverfahren
Neben der Rückzahlung der erhaltenen Leistung kann das BAföG Amt auch gem. § 58 BAföG Gesetz eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 2.500 Euro verhängen. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom Einzelfall ab und bestimmt sich nach Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Schwere des Vorwurfs.
Strafrechtliche Folgen von einem BAföG Betrug
In manchen Bundesländern kommt es gar nicht mehr zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, sondern die Fälle des BAföG Betrugs werden direkt an die Staatsanwaltschaft abgegeben und es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug gemäß § 263 StGB gegen den Studierenden eingeleitet. Generell hat das Strafrecht vor dem Ordnungswidrigkeitenrecht Vorrang. Liegt also sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat vor, wird der Fall zunächst strafrechtlich verfolgt. Erst wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten, erfahren Sie, dass sich die Zuständigkeiten geändert haben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten sie einen Strafverteidiger zu Rate ziehen. Denn Aussagen können nun in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Das weitere Vorgehen und eine Verteidigungsstrategie sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen. Zunächst wird Ihr Anwalt den Anhörungstermin bei der Polizei höflich für Sie absagen und Akteneinsicht nehmen. Natürlich ist der Verlauf immer vom Einzelfall abhängig, jedoch kann in vielen Fällen das Strafverfahren wegen BAföG Betrug mangels Tatverdacht, wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Geldauflage gegen Sie eingestellt werden.
Gerichtsverhandlung und Strafen für einen BAföG Betrug
Wird das Verfahren gegen Sie nicht eingestellt kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Dies ist der Fall, wenn die Schadensumme 25.000 € übersteigt. Ab dieser Höhe ist eine Einstellung gegen Geldauflage nur noch selten möglich. Eine Strafe ist das härteste staatliche Sanktionsmittel und kann einen Studierenden hart treffen. Jedoch muss es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen, denn das Urteil ergeht besonders häufig auch schriftlich durch Strafbefehl. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden.
Wird hingegen kein Strafbefehl erlassen, sondern kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung, handelt es sich meistens um einen schweren Betrugsfall. Davon wird regelmäßig ab einer Schadenshöhe von 12.000 Euro ausgegangen.
Strafzumessung
Die Strafe wird, wie auch beim Bußgeldverfahren, auf Grund von verschiedenen Faktoren gebildet. Zunächst ist die Summe des zu Unrecht erlangen BAföGs wichtig. Hinzu werden noch Faktoren, wie die Bafög Bezugdauer, Vorstrafen, Beweggründe für die Angabe von falschen Informationen, so wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse für die Strafbemessung herangezogen. Die Strafe bestimmt sich dann nach Tagessätzen, die der Studierende zu zahlen hat.
Was genau ein Tagessatz ist und wie sich dieser berechnet, können Sie hier nachlesen.
BAföG Betrug im Führungszeugnis
Die wohl größte Sorge eines Studierenden ist es einen Eintrag in das Führungszeugnis zu erhalten und als Vorbestraft zu gelten. Jedoch erhalten Sie so einen Eintrag erst ab einer Anzahl von 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von über drei Monaten. Somit ist bei einer erdrückender Beweislage und bei einer hohen Schadensumme die oberste Priorität einen Eintrag in das Führungszeugnis zu vermeiden. Wichtig für Studierende, die eine Karriere im Staatsdienst anstreben, ist es, dass der Dienstherr, im Gegensatz zu privaten Arbeitgebern, Einsicht in Bundeszentralregister einnehmen kann. Hier werden auch Strafen eingetragen, die unter 90 Tagessätzen liegen.
Fazit
Bei einem BAföG Antrag bewusst falsche Angaben zu machen, um so höhere Leistung zu erhalten, lohnt sich nicht. Denn durch den automatischen Datenabgleich kommen einem die Behörden fast immer auf die Schliche und die Folgen können schwerwiegend sein. BAföG Betrug ist für den Staat kein Kavaliersdelikt.
Sie haben eine Frage zum BAföG Betrug?
Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.
Foto: Tim Reckmann/Flickr (CC-BY 2.0)