Totschlag, § 212 StGB

Ihr Mann, Ihre Frau, Ihr Kind oder ein sonstiger Angehöriger ist wegen des Vorwurfs des Totschlags festgenommen oder verhaftet worden und ist nun in Untersuchungshaft in Hamburg? Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand des Totschlags und eine zu erwartende Strafe.

Der Totschlag ist in § 212 StGB geregelt. Dort heißt es:

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Tatbestand des Totschlags

§ 212 StGB setzt die vorsätzliche Tötung einer anderen Person voraus. Wird außerdem eines der in § 211 StGB genannten Merkmale erfüllt, liegt ein Mord vor.

Darüber hinaus kennt das Gesetz auch den besonders schweren Fall des Totschlags, der in § 212 Abs. 2 StGB geregelt ist. Während diese Vorschrift bei besonders hohem Verschulden des Täters eine deutliche Strafschärfung vorsieht, gibt es auch Normen, die beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Straferleichterung gewähren.

Dazu gehört zum einen der Totschlag in einem minder schweren Fall. Dieser liegt z.B. in Fällen vor, in denen der Täter wegen einer starken Provokation des Opfers zu der Tat hingerissen wurde.

Subjektiver Tatbestand

Der Täter muss vorsätzlich, also mit dem Wissen und Wollen gehandelt haben einen anderen Menschen zu töten.

Rechtswidrigkeit/Schuld und Konkurrenzen

Darüber hinaus muss die Tat rechtswidrig sowie der Täter schuldhaft gehandelt haben.

Erfüllt der Täter zugleich den Tatbestand des Mordes gem. § 211 StGB sowie die Tötung auf Verlangen gem. § 216 StGB wird der Mord aufgrund eines milderen Gesetzes verdrängt.

Strafe für einen Totschlag

Der Totschlag ist ein Verbrechen und wird mit mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen kommt lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht.

Liegt dagegen ein Totschlag in einem minder schweren Fall nach § 213 StGB vor, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und bis zu 10 Jahren vor.

Noch niedriger liegt der Strafrahmen bei der Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB. Die Strafandrohung liegt in diesen Fällen bei 6 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

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Im Jugendstrafrecht, also wenn der Täter noch Jugendlicher (bis 18 Jahre) ist, gilt der Strafrahmen nicht, sondern bestimmt sich nach dem Erziehungsgedanken. Auch bei Heranwachsenden kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung übernimmt als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht die Verteidigung in Strafverfahren in Hamburg und bundesweit – persönlich, engagiert und unnachgiebig.

Oberste Priorität hat für uns, unseren Mandanten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt.

Was kann ein Anwalt für mich erreichen?

Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Zunächst sagen wir die Vorladung für Sie ab und beantragen zunächst Akteneinsicht. Die komplette Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft läuft dann über unsere Kanzlei.

Nach Akteneinsicht überprüfen wir einerseits die formellen Voraussetzungen des Strafverfahrens und andererseits anhand der individuellen Beweislage, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht.

Strafmaß- oder Freispruchverteidigung

Das Verteidigungsziel bestimmt die Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung. Ist der Mandant unschuldig, wird ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht nicht weiterhelfen: Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen, die es im Eröffnungsbeschluss manifestiert hat. Das schafft man nicht mit Freundlichkeit.

Geht es dagegen um eine Strafmaßverteidigung, also um eine geringe Bestrafung für die Tat, ist eine konsensuale und verständigungsorientierte Verteidigung angezeigt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann hierfür im Strafrecht ein guter Einstieg sein.

Pflichtverteidigung

Da es sich bei Totschlag um ein Verbrechen handelt, hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet. Sie haben aber das Recht Ihren Pflichtverteidiger frei zu wählen. Daher sollten Sie unter keinen Umständen warten, bis das Gericht Ihnen irgendeinen Anwalt beiordnet.

Sie haben eine Frage zum Vorwurf des Totschlags?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dienen nur der ersten Orientierung; ersetzen jedoch keine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Wir sind für Sie da
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Mord und Mordmerkmale, § 211 StGB

Ihr Mann, Ihre Frau, Ihr Kind bzw. ein anderer Angehöriger ist wegen des Vorwurfs einen Mord begangen zu haben festgenommen oder verhaftet worden und befindet sich nun in Untersuchungshaft in Hamburg? Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand des Mordes, dessen Voraussetzungen und eine zu erwartende Strafe.

Mord im Überblick

Der Mord ist in § 211 StGB geregelt, der lautet:

„(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.“

Tatbestand: Mord

Ein Mord ist die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen unter Erfüllung eines der in § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale. Entgegen landläufiger Ansicht kommt es also gerade nicht darauf an, ob der Täter mit Vorsatz handelte oder seine Tat plante. Mörder ist, wer die genannten Merkmale erfüllt. Rechtsgut ist das menschliche Leben.

Was ist eine vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen?

Hierunter ist die Verursachung des Todes eines anderen Menschen zu verstehen. Opfer kann daher nur ein anderer Mensch sein und nicht der Handelnde selber. Ein Suizid ist dementsprechend straflos.

Wann liegt ein Mordmerkmal vor?

Der Unterschied zum Totschlag nach § 212 StGB, der ebenfalls den Tod eines anderen Menschen voraussetzt, liegt im Vorliegen eines sog. Mordmerkmals. Liegt ein solches dagegen nicht vor, handelt es sich um einen Totschlag und nicht um einen Mord.

Die Frage, ob ein Mordmerkmal vorliegt oder nicht, ist in den meisten Fällen nur schwer zu beantworten. Von der Frage hängt jedoch einiges ab: Liegt kein Mordmerkmal vor, handelt es sich lediglich um einen Totschlag, dessen Mindeststrafe bei 5 Jahren liegt.

Die Mordmerkmale lassen sich in täterbezogene und tatbezogene Merkmale aufteilen:

Täterbezogene Mordmerkmale sind:

  • Mordlust
  • Befriedigung des Geschlechtstriebs
  • Habgier
  • sonstige niedrige Beweggründe
  • Verdeckung oder Ermöglichung einer anderen Straftat

Tatbezogene Mordmerkmale sind:

  • Heimtücke
  • Grausamkeit
  • Verwendung gemeingefährlicher Mittel

Außerdem ist auch der Mordversuch gemäß § 23 Abs. 1 StGB strafbar, da es sich um ein Verbrechen handelt.

Subjektiver Tatbestand

Der subjektive Tatbestand setzt den Vorsatz der Tötung eines anderen Menschen voraus. Diese Frage ist in der Praxis oft schwierig zu beantworten. Außerdem muss der Vorsatz auch das tatbezogene Merkmal umfassen. Die täterbezogenen Mordmerkmale werden nur im subjektiven Tatbestand geprüft, da sie rein subjektiv sind.

Rechtswidrigkeit/Schuld und Konkurrenzen

Darüber hinaus muss die Tat rechtswidrig sowie der Täter schuldhaft gehandelt haben. Eine Einwilligung des Opfers in die Tötung ist nach dem Gedanken des § 228 StGB generell nicht möglich. Möglich wäre jedoch eine Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB. Dies setzt jedoch ein ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Opfers voraus.

Strafe für einen Mord

Der Mord ist ein Verbrechen und wird immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Für den Mord gibt es dementsprechend keinen Strafrahmen, sondern nur eine einzige Strafe. Dies wird oftmals kritisiert, weil die Absolutheit dieser Strafe dem individuellen Schuldgehalt in Einzelfällen nicht gerecht wird.

Abgesehen von Fällen, in denen das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, kann die Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Anwendung von Jugendstrafrecht

Zwar handelt es sich beim Mord nicht um eine jugendtypische Straftat, dennoch ist die Anwendung von Jugendstrafrecht möglich.

Im Jugendstrafrecht liegt der Schwerpunkt auf Erziehung und weniger in einer Strafe. Auch Heranwachsende können bis zum 21. Geburtstag unter Jugendstrafrecht fallen. Die Höchststrafe liegt dann bei 10 Jahren Freiheitsstrafe.

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Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit

Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen! LAUDON || SCHNEIDER Strafverteidigung übernimmt als hochspezialisierte Kanzlei im Strafrecht die Verteidigung in Strafverfahren in Hamburg und bundesweit – persönlich, engagiert und unnachgiebig.

Guter Rat ist teuer, verspricht schon ein altes Sprichwort. Meist steht im Strafrecht für den Mandanten aber „viel auf dem Spiel“, sodass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben.

Oberste Priorität hat für uns, unseren Mandanten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet für uns aber auch, dass wir gemeinsam eine Honorarvereinbarung treffen, die den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eines Mandanten entspricht, aber auch unsere Arbeitszeit angemessen berücksichtigt.

Was kann ein Anwalt für mich erreichen?

Ziel unserer Tätigkeit ist die frühestmögliche Intervention, um das jeweilige Verfahren strategisch zu lenken, Publizität zu vermeiden und die Reputation sowie das berufliche Fortkommen unserer Mandanten zu schützen. Zunächst sagen wir die Vorladung für Sie ab und beantragen zunächst Akteneinsicht. Die komplette Kommunikation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft läuft dann über unsere Kanzlei. Sie brauchen so keine Sorge mehr zu haben, dass Sie weiterhin direkt von der Polizei kontaktiert werden.

Nach Akteneinsicht überprüfen wir einerseits die formellen Voraussetzungen des Strafverfahrens und andererseits anhand der individuellen Beweislage, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht. Noch im Ermittlungsverfahren wirken wir auf eine Einstellung des Verfahrens hin, um eine (öffentliche) Hauptverhandlung zu vermeiden. Im Ermittlungsverfahren untätig zu bleiben und alle Vorwürfe erst in der Hauptverhandlung „aufklären“ zu wollen, ist eigentlich nie eine gute Verteidigungsstrategie.

Das Verteidigungsziel bestimmt die Verteidigungsstrategie in der Hauptverhandlung. Ist der Mandant unschuldig, wird ein „Kuschelkurs“ mit dem Gericht nicht weiterhelfen: Ein Verteidiger muss das Gericht von der Verurteilungsprognose runterbringen, die es im Eröffnungsbeschluss manifestiert hat. Das schafft man nicht mit Freundlichkeit.

Geht es dagegen um eine Strafmaßverteidigung, also um eine geringe Bestrafung für die Tat, ist eine konsensuale und verständigungsorientierte Verteidigung angezeigt. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann hierfür im Strafrecht ein guter Einstieg sein.

Pflichtverteidigung durch einen Anwalt

Da es sich beim Mord um ein Verbrechen handelt, hat der Beschuldigte Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet. Den Pflichtverteidiger kann man frei wählen, daher sollten Sie keinesfalls warten, bis das Gericht Ihnen irgendeinen Anwalt beiordnet. Schon in der U-Haft ist der Verteidiger ein wichtiger Beistand!

Sie haben eine Frage zum Vorwurf des Mordes?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

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Räuberische Erpressung, § 255 StGB

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten, in der Ihnen räuberische Erpressung vorgeworfen wird? Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand, über die Voraussetzungen und die zu erwartende Strafe.

Besondere Ausprägungen mit Einfluss auf die zu erwartende Strafe sind

Bei räuberischer Erpressung handelt es sich um eine besondere Erscheinungsform der Erpressung gemäß § 253 StGB, den das Strafgesetzbuch in § 255 StGB regelt:

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.

Räuberische Erpressung: Was ist damit gemeint?

Eine räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255 StGB liegt dann vor, wenn jemand eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit Gewalt begeht.

Der Raub ist nach Ansicht des BGH ein Sonderfall der räuberischen Erpressung, weil die mit Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben genötigte Person die Wegnahme einer Sache durch den Räuber duldet. Ob nun ein Raub oder eine räuberische Erpressung vorliegt, wird daher nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tathergangs bestimmt.

Nimmt der Täter die Sache weg, liegt ein Raub gemäß § 249 StGB vor. Zwingt der Täter den Genötigten dazu, ihm die Sache zu geben, liegt eine räuberische Erpressung vor.

Räuberische Erpressung: Was droht für eine Strafe?

Der Täter einer räuberischen Erpressung ist gleich einem Räuber zu bestrafen, folglich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, deren Vollstreckung bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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Im Jugendstrafrecht, also wenn der Täter noch Jugendlicher (bis 18 Jahre) ist, gilt der Strafrahmen nicht, sondern bestimmt sich nach dem Erziehungsgedanken. Auch bei Heranwachsenden kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Pflichtverteidigung

Da es sich beim Vorwurf der räuberischen Erpressung um ein Verbrechen handelt, hat der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet, wobei der Beschuldigte seinen Verteidiger selbst wählen und bestimmen darf. Mit Übersendung der Anklageschrift teilt das Gericht dann dem Angeschuldigten mit, dass er eine Woche Zeit hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen.

Sitzt der Täter in U-Haft, hat er sofort Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Sie haben eine Frage zum Vorwurf der räuberischen Erpressung?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

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Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten, mit der Ihnen räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird? Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Tatbestand, über die Voraussetzungen und die zu erwartende Strafe.

Besondere Ausprägungen mit Einfluss auf die zu erwartende Strafe sind

Bei räuberischem Diebstahl handelt es sich um eine besondere Erscheinungsform des Raubes, den § 252 StGB regelt:

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

Räuberischer Diebstahl: Was ist damit gemeint?

Als Vortat setzt räuberischer Diebstahl einen vollendeten Diebstahl voraus. Der Dieb muss sich bereits im Gewahrsam der Beute befinden und setzt erst zur Beutesicherung Nötigungsmittel ein, nachdem er auf frischer Tat bei dem Diebstahl ertappt wurde.

Nötigungsmittel sind der Einsatz von Gewalt (vgl. Körperverletzung) oder die Drohung mit Gewalt. Ist der Diebstahl bereits beendet (also die Beute in Sicherheit gebracht) scheidet ein räuberischer Diebstahl regelmäßig aus.

Schließlich muss der Täter in der Absicht handeln, die Gewahrsamsentziehung zu verhindern, um sich selbst oder einen Dritten im Besitz der Diebesbeute zu erhalten.

Räuberischer Diebstahl: Was droht für eine Strafe?

Der Täter eines räuberischen Diebstahls ist gleich einem Räuber zu bestrafen, folglich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, deren Vollstreckung bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

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Im Jugendstrafrecht, also wenn der Täter noch Jugendlicher (bis 18 Jahre) ist, gilt der Strafrahmen nicht, sondern bestimmt sich nach dem Erziehungsgedanken. Auch bei Heranwachsenden kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Pflichtverteidigung

Da es sich beim Vorwurf des räuberischen Diebstahls um ein Verbrechen handelt, hat der Täter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, den das Gericht beiordnet, wobei der Beschuldigte seinen Verteidiger selbst wählen und bestimmen darf. Mit Übersendung der Anklageschrift teilt das Gericht dann dem Angeschuldigten mit, dass er eine Woche Zeit hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen.

Sitzt der Täter in U-Haft, hat er sofort Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Sie haben eine Frage zum Vorwurf des räuberischen Diebstahls?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

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Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

Sie haben eine Vorladung der Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB erhalten? Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Voraussetzungen, eine zu erwartende Strafe und zu Besonderheiten im Zusammenhang mit der Strafanzeige.

Besondere Ausprägungen mit Einfluss auf die zu erwartende Strafe sind

Die gefährliche Körperverletzung ist in § 224 StGB geregelt, der lautet:

Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift (…), mittels einer Waffe oder (…) gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, (…)

Qualifikation: Gefährliche Körperverletzung

Die vorsätzliche Körperverletzung des § 223 StGB qualifiziert sich durch die Gefährlichkeit der Tatausführung in eine gefährliche Körperverletzung, im Einzelnen durch

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.

Einzelheiten der gefährlichen Körperverletzung

Gift ist jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit schädigen kann. Entscheidend sind neben der Dosis, z.B. von Speisesalz (BGHSt 51, 18), auch konkrete weitere Umstände, etwa bei der Infektion mit HIV, sofern der Infizierte wissentlich den ungeschützten Sexualverkehr ausübt (BGHSt 36, 1). Andere gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die sich auf mechanische oder thermische Weise nachteilig auf die Gesundheit auswirken.

Waffen oder gefährliche Werkzeuge sind praktisch alles, was nach der konkreten Art ihrer Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Waffen sind z.B. Schusswaffen (auch: Schreckschusswaffen), Stichwaffen, Schlagwaffen, auch Elektroschocker, Pfefferspray usw.). Gefährliche Werkzeuge können alles andere sein, was dazu benutzt werden kann, Menschen zu verletzen, u.a. auch ein großer Hund, eine brennende Zigarette, schweres Schuhwerk bei Tritten.

Ein Überfall ist ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann. Hinterlistig ist der Überfall, wenn sich die Absicht des Täters dem anderen die Verteidigungsmöglichkeit zu erschweren, äußerlich manifestiert, wenn der Täter also planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt.

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Eine Körperverletzung wird gemeinschaftlich begangen, wenn zwei oder mehr Personen bewusst zusammenwirken und dem Opfer im Tatortbereich gegenüberstehen.

Eine das Leben gefährdende Behandlung besteht, wenn eine Verletzungshandlung den konkreten Umständen nach objektiv geeignet war, das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen. Es genügt, wenn die Art der Behandlung nach den Umständen des Einzelfalls dazu generell geeignet ist, wobei es nur auf die Gefährlichkeit der Behandlung, nicht auf diejenige der eingetretenen Verletzung ankommt. Die Gefahr muss sich demnach nicht realisiert haben.

Strafe für gefährliche Körperverletzung

Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bestraft, die jedoch bei einem Ersttäter mit positiver Sozialprognose grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor. Maßgeblich kommt es auf die Schwere der Verletzungen und auf weitere Tatfolgen an, zu denen auch psychische Beeinträchtigungen zählen, die der Verletzte erlitten hat. In minder schweren Fällen wird die gefährliche Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Pflichtverteidigung

Das Gericht kann in bestimmten Fällen die Bestellung eines Pflichtverteidigers für notwendig halten. Mit Übersendung der Anklageschrift teilt das Gericht dann dem Angeschuldigten mit, dass er eine Woche Zeit hat, einen Pflichtverteidiger zu benennen. Sitzt der Täter in U-Haft, hat er sofort Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Sie haben eine Frage zum Vorwurf der Körperverletzung?

Sie haben eine Frage, die unbeantwortet geblieben ist? Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ersetzen daher auch nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht.

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